Pflegemindestlohn steigt – Mindestlohn stagniert

Der Pflegemindestlohn steigt 2018!

Der Pflegemindestlohn wird zum 1.1.2018 auf 10,55 Euro (10,05 Euro für Ostdeutschland ohne Berlin) erhöht.

Auch für 2019 und 2020 sind weitere Erhöhungen vorgesehen. Damit wird die kontinuierliche Einkommenssteigerung weiter fortgesetzt.

  • Seit 1.1.2017 galt ein Pflegemindestlohn von 10,20 Euro (9,50 Ost).
  • Für 2018 gilt 10,55 Euro (10,05 Ost)
  • Ab 1.1.2019 wird dann 11,05 Euro (10,55 Ost) gelten.
  • Und ab 1.1.2020 wird 11,35 Euro (10,85 Ost) gelten.

Gesetzlicher Mindestlohn bleibt 2018 konstant!

Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist für das Jahr 2018 nicht vorgesehen. Damit bleibt es beim seit dem 1.1.2017 geltenden Minimum von 8,84 Euro. Doch die bestehenden Ausnahmen, die durch tarifvertragliche Reglung möglich waren, laufen Ende 2017 aus. Allerdings ist nach Empfehlung der zuständigen Kommission eine Steigerung zum 1.1.2019 zu erwarten.

Kommentar:

  • Arbeitsvermittlung Berlin: Pflegemindestlohn übertreffen
    Arbeitsvermittlung Berlin: Pflegemindestlohn übertreffen

    Damit werden die Einkommen insbesondere von Pflegeassistent*innen und Betreuungsassistent*innen direkt verbessert. Diese unterliegen dem Pflegemindestlohn.
    Pflege im Zentrum und die Arbeitsvermittlung Berlin bieten viele Stellen für diese Berufsgruppen an, die über den Pflegemindestlohn hinausgehen.

  • Hingegen bleibt unverständlich, warum ausgerechnet die Erhöhung 2020 nur 2,8% beträgt. Die vorhergehenden Steigerungen liegen hingegen bei ca. 5%.
  • Auch bleibt leider mit den neuen Regelungen der Abstand von Ost- und Westlohn in den nächsten Jahren konstant bei 50ct. Von Angleichung der Einkommen zwischen Ost und West keine Rede mehr.
  • Außerdem werden den deutlich höheren Lebenshaltungskosten und stark steigenden Mieten in den (meisten) Städten nicht Rechnung getragen.
  • Weiterhin wird die Pflege in Privathaushalten nicht mit dem Pflegemindestlohn erfasst. Dieser gilt nur in Pflegeheimen und bei Pflegediensten.
  • Ansonsten fehlen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmeseite der Heime und Pflegedienste, die eine direkt Wirkung auf die Einkommen hätten. Diese sind sind leider nicht Bestandteil des Pflegemindestlohns – aber dringend notwendig.

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/07/2017-07-19-mindestlohn-pflege-verordnung.html

Kritik an der fehlenden Ost-West-Angleichung

http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2018-was-aendert-sich-in-2018

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Autor:

Norbert Tasch

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