News 2016-11: Mindestlohn & Pflegemindestlohn

Ab 2017 Mindestlohn: 8:84 Euro

Die Bundesregierung ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission am 26.10.2016 gefolgt und hat den gesetzlichen Mindestlohn ab 1.1.2017 auf 8,84 Euro festgesetzt.
Ausnahmen bestehen noch bis Ende 2017 bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, so dass in den betreffenden Branchen ein niedriger Lohn (mindestens 8,50 Euro) vereinbart werden kann.

Ab 2017 Pflegemindestlohn in Berlin: 10:20 Euro

Der Mindestlohn Pflege, der inzwischen auch auf die Betreuungskräfte ausgedehnt wurde, wird ebenfalls zum 1.1.2017 auf 10,20 Euro (9,50 Euro für Ostdeutschland ohne Berlin) erhöht. Die entsprechende Broschüre können Sie hier downloaden.

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/10/2016-10-26-neuer-mindestlohn2017.html

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

http://www.dgb.de/themen/++co++e74466ae-7aea-11e4-a97b-52540023ef1a

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/11/2014-11-18-mindestlohn-in-der-pflege.html

http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegekraefte/bezahlung.html

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