Mindeslohn steigt! Auch in der Pflege!

Gesetzlicher Mindestlohn wird 2019 erhöht!

Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist für das Jahr 2019  beschlossen. Damit steigt nach 2-jähriger Pause der geltende Mindestlohn um 35ct. Demnach erhöht er sich auf 9,19 €. Hinzu kommt zum 1.1.2020 erstmals eine Steigerung auf 9,35 € innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums. Außerdem laufen alle befristeten Ausnahmen ebenfalls zum Ende des Jahres 2018 aus. Allerdings greift diese Mindestregelung weiterhin nicht für alle. Denn ausgenommen sind z.B.: Auszubildende, Arbeitsförderungsmaßnahmen und Langszeitarbeitslose in der Probezeit.

Der Pflegemindestlohn steigt 2019!

Der Pflegemindestlohn erhöht sich zum 1.1.2019 auf 11,05 Euro (10,55 Euro für Ostdeutschland ohne Berlin). Auch für 2020 kommt es zu einer weiteren Erhöhungen. Damit wird die kontinuierliche Einkommenssteigerung der letzten Jahre fortgesetzt.

  • Seit 1.1.2018 galt ein Pflegemindestlohn von 10,55 Euro (10,05 Ost)
  • Ab 1.1.2019 wird mindestens 11,05 Euro (10,55 Ost) gezahlt.
  • Und ab 1.1.2020 wird 11,35 Euro (10,85 Ost) in Kraft treten.

Kommentar:

Arbeitsvermittlung Berlin: Pflegemindestlohn übertreffen
Arbeitsvermittlung Berlin: Pflegemindestlohn übertreffen

Die Steigerung der Mindestlöhne führt zu einer weiteren Verbesserung der Einkommen besonders für Un- oder Angelernte. Allerdings erreicht die Höhe noch lange nicht ein sinnvolles Niveau. Denn ein Unabhängigkeit von staatlichen Transfers ist weiterhin nicht gegeben – besonders für Mehrpersonenhaushalte/Familien.

  • Doch für Pflegeassistent*innen und Betreuungsassistent*innen sind de Steigerungen weiter hoch. Wie schon in den letzten Jahren bieten Pflege im Zentrum und die Arbeitsvermittlung Berlin viele Stellen für diese Berufsgruppen an, die den Pflegemindestlohn (deutlich) übertreffen!
  • Hingegen bleibt unverständlich, warum ausgerechnet die Erhöhung im Pflegebereich 2020 nur 2,8% beträgt. Denn die vorhergehenden Steigerungen lagen bei ca. 5%.
  • Auch bleibt leider mit den neuen Regelungen der Abstand von Ost- und Westlohn in den nächsten Jahren konstant bei 50ct. Daher kann von Angleichung der Einkommen zwischen Ost und West keine Rede mehr sein.
  • Außerdem werden den stark steigenden Mieten in den (meisten) Städten nicht Rechnung getragen.
  • Weiterhin wird die Pflege in Privathaushalten nicht mit dem Pflegemindestlohn erfasst. Denn dieser gilt nur in Pflegeheimen und -diensten.
  • Ansonsten fehlen noch konkrete Maßnahmen mit direkter Wirkung auf die Einkommen der Pflegefachkräfte. Denn diese sind nicht Bestandteil des Pflegemindestlohns.
  • Übrigens: Pflege im Zentrum verfügt auch über Stellen, die unter vollem (!) Lohnausgleich den Erwerb des Examens als Altenpfleger*in kostenfrei ermöglichen!

Quellen:

Mindestlohngesetz
Mindestlohn – Wikipedia
Mindestlohngesetz – Wikipedia
Wirkung des Mindestlohngesetzes – ZEIT

Gesetzliche Grundlage für den Pflegemindestlohn
Dritte Pflegearbeitsbedingungsverordnung
Mindesarbeitsbedingungen (Pflegebranche) – Wikipedia

Kritik an der fehlenden Ost-West-Angleichung – ALTENHEIM

Weitere Informationen finden Sie auch hier!

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Autor:

Norbert Tasch

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